Für die Einreise von deutschen Staatsangehörigen nach Kroatien ist ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger bzw. vorläufig gültiger Reisepass ausreichend. Ein vorläufiger Personalausweis reicht nicht aus. Einreisedokumente müssen immer für die gesamte Dauer der Reise gültig sein. Ein Visum ist für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nicht notwendig.
Kinder und Jugendliche
Minderjährige müssen ebenfalls über ein eigenes Ausweisdokument verfügen. Dies ist mit der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 seit dem 26. Juni 2012 auf allen Auslandsreisen Pflicht. Es gelten folgende Regelungen:
Die Ausweisdokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Bisherige Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26.6.2012 ungültig. Empfehlenswert ist es, dass alleinreisende Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten mitführen.
Allgemeine Reisehinweise
In Einzelfällen können die kroatischen Grenzbehörden bei der Einreise einen Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel verlangen (Bankkarten, Schecks, Bargeld o.ä.). Der Tagessatz beträgt dann 100 Euro, bei nachgewiesener Buchung 50 Euro.
Wer nicht in einem Hotel, einer Pension oder auf dem Campingplatz seinen Aufenthalt verbringt, muss sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Andernfalls übernehmen die Besitzer der Unterkunft die Anmeldung. In Kroatien wird auf den Autobahnen eine Mautgebühr erhoben.
Zollbestimmungen
Zollfei können alle Gegenstände mitgeführt werden, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Es bestehen jedoch gewisse Richtmengen, die bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht überschritten werden dürfen: Maximal 2 Liter Wein pro Person, 1 Liter höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 Liter H-Milch, 1 kg Käse und 1 Stange Zigaretten dürfen mitgeführt werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.
Tierische Produkte (Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse etc.) dürfen nicht eingeführt werden, lediglich Fleischkonserven sind erlaubt.
Arbeiten in Kroatien
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr muss kein Visum beantragt werden. Für die Einreise genügt dann ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweise (siehe oben). Für bestimmte Tätigkeiten, die zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und keiner Arbeitserlaubnis bedürfen, besteht ebenfalls keine Visumspflicht. Erst bei einem längeren Aufenthalt von mehr drei Monaten muss vor der Einreise ein Visum bei der kroatischen Auslandsvertretung beantragt werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass über ausreichend finanzielle Mittel verfügt wird. Ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis sind in der Regel bei der Arbeitsaufnahme durch Ausländer in Kroatien erforderlich.
Medizinische Hinweise
Impfungen
Für die Einreise von Deutschland nach Kroatien bestehen keine Impfvorschriften. Zu empfehlen ist aber ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphterie und Hepatitis A. Bei längeren Aufenthalten über 4 Wochen bzw. bei besonderer Exposition ist zudem ein Schutz gegen Hepatitis B und Tollwut ratsam. Da es zu bestimmten Jahreszeiten in Teilen des Landes zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen kann, ist die Absprache mit einem Arzt empfehlenswert.
Medizinische Versorgung
Für Behandlungen von Ärzten und in Polikliniken (Dom Zdravlja) reicht oft der Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch muss diese vor Ort bar bezahlt werden. Für die spätere Abrechnung wird jedoch der sogenannte D/HR-111-Auslandskrankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen benötigt.
Währung
Die Währung in Kroatien teilt sich in Kuna und Lipa (1 Kuna entspricht 100 Lipa) auf. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch stets in der kroatischen Landeswährung.